Transparenz

Im Europäischen Parlament treffen Abgeordnete Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger. Ich mache Politik für und mit den Menschen. Eine transparente Entscheidungsfindung ist für mich nicht nur Teil meines Selbstverständnisses als Politikerin, sondern auch ein wirksames Mittel gegen Politikverdrossenheit.

Warum stimme ich für oder gegen etwas? Welche Argumente und Informationen begründen meine Haltung? Wie kommt Meinungsbildung zu Stande?

Meine Arbeit für Europa findet nicht in einem abgekapselten Raumschiff fern ab der Realität statt. Es ist mir wichtig, alle Entscheidungen von den Menschen her zu denken und zu treffen. Als Politikerin muss ich immer auch die Auswirkungen und die Folgen im Auge haben.

Deshalb bin ich aber auch auf Bürgerinnen & Bürger, Unternehmen, Organisationen, und die Meinung von Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft angewiesen. Nur durch den Austausch, die Information und die Diskussion mit unterschiedlichsten Akteuren und Adressaten ist eine umfassende Meinungsbildung möglich. Ich möchte nicht auf Know-How, Wissen und Erfahrung außerhalb des Parlaments bei meiner Arbeit für die Menschen verzichten.

Oft gibt es ein verzerrtes Bild in der Öffentlichkeit: So suchen z.B. auch Umwelt- oder Menschenrechtsorganisationen das Gespräch, um Anliegen zu thematisieren und über Vorhaben zu diskutieren.

Standpunkte auszutauschen, sich zu informieren und zu diskutieren ist Essenz unserer repräsentativen Demokratie. Das Entscheidende für Vertrauen ist dabei Transparenz.

Wer als Interessenvertreter in der EU durch bestimmte Aktivitäten politisch agieren will, muss sich vorher registrieren lassen. Ein Transparenzregister erfasst, kontrolliert und veröffentlicht die Tätigkeit von Interessenvertretern aus europäischer Ebene. Parlament, Rat und Kommission legen hierzu jährlich einen Jahresbericht vor.

 

Zum Transparenz-Register:

https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de

Zum Jahresbericht:

https://www.europarl.europa.eu/at-your-service/de/transparency/lobby-groups

Für Abgeordnete des Europäischen Parlaments gibt es einen Verhaltenskodex. Dieser legt fest, dass die Abgeordneten gemäß den Verhaltensgrundsätzen der Uneigennützigkeit, Integrität, Transparenz, Sorgfalt, Ehrlichkeit, Verantwortlichkeit und Wahrung des guten Rufs des Parlaments im öffentlichen Interesse arbeiten.

Weitere Informationen zum Verhaltenskodex finden Sie auf der Webseite des Europäischen Parlaments.

Abstimmungsverhalten

Mein Abstimmungsverhalten und das anderer Abgeordneter können Sie über die Seite des Europäischen Parlaments abrufen.

Link:

https://www.europarl.europa.eu/plenary/de/votes.html?tab=votes

Treffen mit Interessensvertreterinnen & -vertretern

Auf der Seite des Europäischen Parlaments sind Treffen mit Interessensvertreterinnen und -vertretern einsehbar. Abgeordnete, die an der Vorbereitung eines spezifischen Rechtsakts beteiligt sind, sind verpflichtet Treffen mit Interessensvertreterinnen und -vertretern zu veröffentlichen.

Link:

https://www.europarl.europa.eu/meps/de/96780/MONIKA_HOHLMEIER/meetings/past#detailedcardmep

Fragen & Antworten

Stand 2022

Nach dem einheitlichen Abgeordnetenstatut, das im Juli 2009 in Kraft getreten ist, erhalten alle Mitglieder des Europäischen Parlaments die gleichen monatlichen Dienstbezüge. Sie entsprechen 38,5 % der Grundbezüge der Richter am Gerichtshof der Europäischen Union.

Die Dienstbezüge (vor Steuern und Abgaben) betragen €9.386,29 vor Steuern und Abgaben (ab 01/01/2022). Diese Bezüge werden aus dem Haushalt des Parlaments bezahlt und unterliegen einer EU-Steuer und einem Versicherungsbeitrag, nach deren Abzug sie sich auf €7.316,63 belaufen. Diese Bezüge unterliegen in den meisten Mitgliedstaaten noch einer nationalen Besteuerung. Die Nettobezüge eines Abgeordneten nach Abzug aller Steuern sind daher von den Steuervorschriften seines Heimatlands abhängig.

Die Mitglieder haben mit Vollendung des 63. Lebensjahres Anspruch auf eine Altersrente. Die Altersversorgung entspricht 3,5 % der Dienstbezüge für jedes volle Jahr der Ausübung des Mandats, liegt insgesamt jedoch höchstens bei 70 % der Dienstbezüge. Die Kosten dieser Versorgungsbezüge werden vom Haushalt des Europäischen Parlaments getragen.

Die meisten Sitzungen des Europäischen Parlaments wie etwa Plenartagungen sowie Ausschuss- und Fraktionssitzungen finden in Brüssel oder Straßburg statt. Den Abgeordneten werden gegen Vorlage entsprechender Belege die tatsächlich angefallenen Kosten ihrer für die Anreise zu diesen Sitzungen benutzten Fahr- bzw. Flugscheine bis zum Höchstbetrag eines Flugpreises in der Business-Klasse (oder einer vergleichbaren Klasse), einer Bahnfahrkarte erster Klasse oder €0,56 pro Kilometer für Reisen mit Privatfahrzeugen (bis zu einer Höchstgrenze von 1 000 km) erstattet. Zusätzlich erhalten sie eine gemäß der Entfernung und Dauer der Reise festgesetzte pauschale Vergütung zur Deckung sonstiger Reisekosten (z. B. Autobahnmaut, Übergepäck oder Reservierungsgebühren).

Die Abgeordneten müssen in Ausübung ihres Mandats häufig Reisen innerhalb des Mitgliedstaats, in dem sie gewählt wurden, wie auch außerhalb von diesem unternehmen, sowohl um an den Sitzungen des Parlaments teilzunehmen als auch für andere Zwecke, wie etwa zur Teilnahme an Konferenzen oder für Arbeitsbesuche. Daher haben die Abgeordneten für Tätigkeiten außerhalb ihres eigenen Mitgliedstaats Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, der Kosten für Unterkunft und der durch Reisen entstandenen Nebenkosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von €4.716. Für Tätigkeiten innerhalb des Mitgliedstaats, in dem sie gewählt wurden, werden nur die Reisekosten erstattet. Dabei gelten je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Höchstbeträge pro Jahr.

Das Parlament zahlt eine Pauschalvergütung für die Kosten der Unterkunft und Nebenkosten in Höhe von €338 für jeden Tag, an dem das Mitglied an den offiziellen Arbeitstagen des Parlaments in Brüssel bzw. Straßburg anwesend ist, sofern es sich in die Anwesenheitsliste eingetragen hat. Die Pauschale deckt die Kosten für Hotels und Mahlzeiten sowie alle weiteren Nebenkosten ab. Während der Plenartagungen wird dieses Tagegeld für Mitglieder, die nicht mindestens an der Hälfte der namentlichen Abstimmungen teilgenommen haben, um die Hälfte gekürzt, selbst wenn der Abgeordnete anwesend ist und sich in die Anwesenheitsliste eingetragen hat.

Für Sitzungen außerhalb der EU werden pro Tag €169 zuzüglich der Ausgaben für die Hotelunterkunft gezahlt, wiederum unter der Voraussetzung, dass das Mitglied die offizielle Anwesenheitsliste für die Sitzung unterschrieben hat

Diese Pauschalvergütung ist hauptsächlich zur Deckung der Kosten der parlamentarischen Aktivitäten der Abgeordneten – wie Büromiete und -organisation, Telefonrechnungen und Abonnements, Repräsentationszwecke, Computer- und Telefonanlagen sowie die Organisation von Veranstaltungen – bestimmt. Der Betrag wird halbiert, wenn ein Mitglied ohne triftigen Grund innerhalb eines parlamentarischen Jahres (September bis August) bei weniger als der Hälfte der Plenarsitzungen anwesend ist.

Diese monatliche Vergütung beträgt €4.778.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben Anspruch auf die Erstattung von zwei Dritteln ihrer Ausgaben für medizinische Versorgung. Bis auf die Höhe des Erstattungsanteils gelten hier im Einzelnen die gleichen Regeln und Verfahren wie für die Beamten der EU.

Das Europäische Parlament stellt jedem Europaabgeordneten monatlich 25.620 Euro zur Verfügung, damit er bzw. sie die für die Ausübung seines bzw. ihres Mandats notwendigen Mitarbeiter in Brüssel, in Straßburg und in seinem Heimatland beschäftigen kann.

Diese Mittel werden mir selbstverständlich nicht persönlich überwiesen, sondern von der Parlamentsverwaltung und von einem Steuerberater treuhänderisch verwaltet. Die Verwendung der Mittel wird durch das Europäische Parlament penibel kontrolliert.

Auch die Reisekosten meiner Mitarbeiter – z.B. für die Fahrten von Brüssel nach Straßburg und zurück sowie ihre Übernachtungskosten in Straßburg – werden aus diesen Mitteln bestritten.

Das Parlament stellt seinen Mitgliedern sowohl in Brüssel als auch Straßburg ausgestattete Büros zur Verfügung. Die Mitglieder können in beiden Städten die Dienstfahrzeuge des Parlaments für ihre Amtsgeschäfte nutzen.

Vertrauen entsteht durch Nähe.

Dieses Vertrauen muss tagtäglich erarbeitet werden.